Hausordnung flowFEST
Stand: Juli 2026
Diese Hausordnung gilt für alle Personen auf dem Veranstaltungsgelände. Sie ist Bestandteil der Ticket-AGB der Flowgrade GmbH.
1. Anweisungen
Den Anweisungen des Veranstalters, des Sicherheits- und Sanitätspersonals sowie der als Crew gekennzeichneten Personen ist Folge zu leisten.
2. Gewerbliche Aktivitäten und Anwendungen
Gewerbliche Aktivitäten jeder Art, insbesondere der Verkauf oder die Verteilung von Produkten und Proben, das Anbieten von Dienstleistungen sowie die Demonstration oder Anwendung von Geräten an anderen Personen, sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung des Veranstalters gestattet. Dies gilt auch für Ticketinhaber und Gäste von Partnern.
3. Verstöße
Wer ohne Genehmigung Produkte verteilt oder Geräte an anderen Personen anwendet, kann des Geländes verwiesen werden. Ein Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises besteht in diesem Fall nicht.
4. Medizinische Notfälle
Medizinische Notfälle sind unverzüglich dem Sanitätsdienst oder der nächsten Crew-Person zu melden. Die Standorte des Sanitätsdienstes und der Defibrillatoren (AED) sind auf dem Geländeplan gekennzeichnet.
5. Aufnahmen bei Notfällen
Bei medizinischen Notfällen ist das Fotografieren und Filmen der betroffenen Person untersagt. Aufnahmen können vom Sicherheitspersonal zur Löschung angefordert werden.
6. Mitmach-Formate
Die Teilnahme an Mitmach-Formaten ist freiwillig. Teilnehmende sind gehalten, ihre gesundheitliche Eignung eigenverantwortlich zu prüfen. Für gekennzeichnete Formate ist eine gesonderte Teilnahmeerklärung Voraussetzung.
7. Substanzen Dritter
Der Konsum von Substanzen mit gesundheitsbezogener Zweckbestimmung, die von Dritten auf dem Gelände abgegeben wurden, geschieht auf eigene Verantwortung. Die Abgabe selbst ist nach Ziffer 2 genehmigungspflichtig.
Flowgrade GmbH, Alpenstraße 7, 82362 Weilheim